So behältst du Recht!
In unserem letzten Startup Coffee Break erklärte uns Markus Fallenböck, Professor und selbst Gründer eines Startups, welche rechtlichen Aspekte bei der digitalen Produktentwicklung zu beachten sind.
Dabei geht klar hervor: besser früher als später!
Grundsätzlich sollte sich jedes Start-up möglichst früh um rechtliche Fragen kümmern und in den Produktentwicklungsprozess miteinbeziehen. Das heißt, dass auf der gesamten Customer Journey rechtliche Fragenstellungen mitgedachten werden sollten.
Beispielsweise müssen bei Fintech Regularien Besonderheiten im Consumer-Onboarding berücksichtigt werden. Hier reicht z.b. keine normale Registrierung der Nutzer, sondern muss eine den Regularien der FMA entsprechende Authentifizierung stattfinden.
Anlaufstelle für Fragen in dieser Branche ist die FMA (Finanzmarkt Aufsicht), die den Erfahrungen von Markus Fallenböck nach auch sehr kooperativ agiert.
Auch gibt es einen großen Unterschied zwischen B2B und B2C.
- Im B2C müssen v.a. das Konsumentenschutzgesetzt & eCommerce Gesetz mitbedacht werden.
- Im B2B Bereich ist dies etwas entspannter, da das KSchG nicht wirkt und deshalb für viele Themen bilaterale vertragliche Vereinbarungen gemacht werden können.
„Wir behandeln seit 2016 die Regulierung von Cookies, dabei ist das Thema längst tot.“
Die digitale Welt entwickelt sich mit enormer Geschwindigkeit, weshalb auch immer wieder Anpassungen der Gesetzgebungen notwendig sind.
Weltweit gilt: Wenn ich im Produkt personenbezogene Daten auf Servern in den USA verarbeiten möchte, muss ich mir vorher die Berechtigung einholen und Standardvertragsklauseln abschließen.
In Europa gibt es zwei wichtige Verordnungen für die Zukunft: die ePrivacy Verordnung die den Datenschutz bzw. die Datenverarbeitung regeln soll & Digital Service Act (mit der eine Art Kartellrecht für Online-Plattformen angedacht ist)
In Österreich gibt es seit Jänner ein Kommunikationsplattformen Gesetz: Hier gibt es Meldungs- und Prüfungsverfahren für Plattformen.