Seit heute Montag, 7. Dezember, gilt in Österreich der "Lockdown-Light". Trotz Lockerungsschritten in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens bleibt die Universität Graz auf Empfehlung der Bundesregierung bis auf Weiteres im Ampelstatus "Rot". Die geltenden Bestimmungen bezüglich Online-Lehre und Homeoffice bleiben damit aufrecht.
Ab Mittwoch, dem 9. Dezember 2020 bis Sonntag 10. Jänner 2021, werden erste Lockerungsmaßnahmen vorgenommen: Die Lesesäle der Bibliotheken sowie die per Ticketsystem buchbaren Lernräume der Universität Graz werden geöffnet. Der 24/7-Lernbereich und die PC-Arbeitsräume bleiben weiterhin geschlossen.
Weiterhin gilt:
Persönliche Kontakte sind so weit es geht zu vermeiden! Beim Zusammentreffen von Personen ist entweder eine MNS-Maske zu tragen oder durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
Parteienverkehr findet nur nach vorheriger Anmeldung statt.
Bei Verdacht einer Covid-Infektion wenden Sie sich bitte weiterhin umgehend an die Hotline 1450 sowie an die interne Hotline unter covid-19(at)uni-graz.at bzw. Durchwahl 2000.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Website http://covid-19.uni-graz.at .